Drohnen-Fotos und -Videos: Rechtliche Aspekte für sichere und verantwortungsvolle Aufnahmen

Drohnen-Fotos und -Videos: Rechtliche Aspekte für sichere und verantwortungsvolle Aufnahmen

Redaktion 17 Min. Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Wichtig

Das Wichtigste in Kürze: Das Fotografieren fremder Häuser und Personen aus der Luft ist ohne Einwilligung in der Regel nicht erlaubt — Persönlichkeitsrecht und DSGVO greifen auch in der Luft. Die Panoramafreiheit gilt nur für Aufnahmen von öffentlichen Straßen und Plätzen. In Parks gilt: keine Genehmigungspflicht für Privatnutzung, aber keine Menschenansammlungen überfliegen. Gewerbliche Aufnahmen benötigen oft gesonderte Genehmigungen.

Die Möglichkeit, atemberaubende Luftaufnahmen zu erstellen, hat die Welt der Fotografie und Videografie revolutioniert. Mit einer Drohne lassen sich Perspektiven einfangen, die früher nur mit großem Aufwand oder gar nicht möglich waren. Doch die Faszination der Kamera-Drohne birgt auch rechtliche Fallstricke. Als angehender oder erfahrener Drohnenpilot müssen Sie die rechtlichen Aspekte von Drohnen-Fotos und -Videos genau kennen, um nicht unwissentlich gegen Gesetze zu verstoßen und möglicherweise hohe Strafen zu riskieren. Dieser Artikel führt Sie umfassend durch die wichtigsten Regeln und gibt Ihnen praktische Handlungsempfehlungen, damit Ihre Drohnenflüge stets gesetzeskonform und unvergesslich bleiben.

1. Die EU-Drohnenverordnung: Der Rahmen für Drohnenaufnahmen

Seit dem 1. Januar 2021 regelt die EU-Drohnenverordnung europaweit den Betrieb von Drohnen und bildet somit die Grundlage für alle Ihre Flugvorhaben, inklusive der Erstellung von Drohnen-Fotos und -Videos. Sie definiert verschiedene Betriebskategorien (Open, Specific, Certified) und legt fest, welche Voraussetzungen Sie als Fernpilot erfüllen müssen. Das Verständnis dieser Verordnung ist essenziell.

1.1. Registrierung als Betreiber und Kompetenznachweis

Bevor Sie überhaupt eine Drohne aufsteigen lassen, die über eine Kamera verfügt oder mehr als 250 Gramm wiegt, müssen Sie sich als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren. Sie erhalten dann eine elektronische Registrierungsnummer (e-ID), die an der Drohne angebracht werden muss. Für die meisten Drohnen, die für Fotos und Videos genutzt werden, benötigen Sie zudem mindestens den EU-Kompetenznachweis A1/A3, oft umgangssprachlich als “kleiner Drohnenführerschein” bezeichnet. Für Flüge in der Unterkategorie A2 ist sogar das A2-Fernpiloten-Zeugnis erforderlich, welches umfassendere Kenntnisse und eine praktische Selbstschulung voraussetzt.

Informieren Sie sich hierzu detailliert in unseren Artikeln:

1.2. Drohnen-Versicherung ist Pflicht

Eine gültige Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für jede Drohne, unabhängig von Größe oder Gewicht, gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt auch, wenn Sie die Drohne ausschließlich privat nutzen. Die Versicherung deckt Schäden ab, die Ihre Drohne Dritten zufügen könnte. Ohne eine solche Versicherung dürfen Sie nicht abheben.

Warnung

Wichtiger Hinweis: Fliegen Sie niemals ohne eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung. Dies ist nicht nur gesetzeswidrig, sondern kann im Schadensfall zu existenzbedrohenden Forderungen führen.

Einen Vergleich finden Sie hier: Drohnen-Versicherung Vergleich 2026: Tarife für Hobbypiloten

2. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte: Das Recht am eigenen Bild

Dies ist der wohl sensibelste Bereich bei Drohnen-Fotos und -Videos. Sobald Personen auf Ihren Aufnahmen erkennbar sind oder Sie in deren Privatsphäre eindringen könnten, greifen strenge Datenschutzbestimmungen und Persönlichkeitsrechte.

2.1. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, sobald Sie personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder speichern. Das Filmen oder Fotografieren von Personen, die identifizierbar sind, fällt unter diesen Geltungsbereich.

Grundsätze der DSGVO beim Drohnenflug:

  • Zweckbindung: Sie müssen einen klaren Zweck für die Aufnahmen haben.
  • Datensparsamkeit: Erfassen Sie nur die Daten, die unbedingt notwendig sind.
  • Rechtmäßigkeit: Die Verarbeitung muss auf einer Rechtsgrundlage basieren (z.B. Einwilligung der Person).
  • Transparenz: Betroffene Personen müssen über die Datenerhebung informiert werden.

Im privaten Bereich, wenn Sie rein private oder familiäre Tätigkeiten ausüben, greift die DSGVO nicht immer direkt. Sobald die Aufnahmen jedoch öffentlich gemacht werden sollen oder einen kommerziellen Bezug haben, ist die DSGVO relevant.

2.2. Das Recht am eigenen Bild nach KunstUrhG

Das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) schützt das Recht am eigenen Bild. Dies bedeutet, dass Sie Bilder, auf denen Personen erkennbar sind, in der Regel nur mit deren Einwilligung veröffentlichen oder verbreiten dürfen (§ 22 KunstUrhG).

Ausnahmen, bei denen keine Einwilligung erforderlich ist (§ 23 KunstUrhG):

  • Personen der Zeitgeschichte: Aufnahmen von Prominenten oder Politikern bei öffentlichen Auftritten.
  • Personen als Beiwerk: Wenn die Person lediglich zufällig im Bild ist und nicht das Hauptmotiv darstellt (z.B. Menschenmenge auf einem Stadtfest, bei der keine Einzelperson hervorgehoben wird).
  • Öffentliche Versammlungen oder Veranstaltungen: Aufnahmen von Personen auf Demonstrationen oder Großveranstaltungen, sofern sie nicht isoliert dargestellt werden.
  • Landschaften oder Örtlichkeiten: Aufnahmen, bei denen die Landschaft oder Örtlichkeit im Vordergrund steht und die Personen nur dazu dienen, den Ort zu charakterisieren.

Wichtiger Hinweis: Die “Beiwerk”-Regelung ist oft schwer auszulegen. Seien Sie hier lieber vorsichtig. Wenn eine Person klar erkennbar ist und das Motiv des Bildes bildet, benötigen Sie eine Einwilligung.

2.3. Schutz der Privatsphäre und des persönlichen Lebensbereichs

Das Filmen oder Fotografieren aus der Luft kann schnell in die geschützte Privatsphäre von Personen eindringen, insbesondere wenn Sie über Privatgrundstücke fliegen oder Aufnahmen von Wohnungen und Gärten machen.

Tipp

Praktischer Tipp: Vermeiden Sie Flüge über Privatgrundstücke und achten Sie stets darauf, keine Aufnahmen zu erstellen, die in die Privatsphäre anderer eindringen könnten. Das gilt besonders für Fenster oder private Bereiche, selbst wenn Sie sich in einer erlaubten Flughöhe befinden.

Ein Verstoß gegen den Schutz des persönlichen Lebensbereichs kann gemäß § 201a StGB (“Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen”) strafbar sein und mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel: Drohne & Datenschutz: Was Sie beim Filmen beachten musst

Illustration

3. Eigentumsrechte und Sachrechte

Neben den Persönlichkeitsrechten spielen auch die Rechte an Grundstücken und Gebäuden eine Rolle.

3.1. Das Recht am Grundstück und Lufthoheit

Grundsätzlich erstreckt sich das Eigentumsrecht an einem Grundstück auch auf den Luftraum darüber. Allerdings ist diese Lufthoheit nicht unbegrenzt. Die Rechtsprechung hat hier eine “ortsübliche Flughöhe” etabliert, ab der das Überfliegen als zulässig gilt, solange keine Beeinträchtigung des Eigentümers vorliegt. Für Drohnenflüge ist dies in der Regel die Mindestflughöhe von 50 Metern über Grund.

Dennoch gilt: Wenn Sie durch das Überfliegen mit Ihrer Drohne und dem Erstellen von Aufnahmen den Eigentümer stören oder dessen Privatsphäre verletzen, kann dies rechtliche Konsequenzen haben, auch wenn Sie in einer “erlaubten” Höhe fliegen.

3.2. Recht am Bauwerk oder Werk der Baukunst

Ähnlich wie beim Recht am eigenen Bild gibt es auch das Recht am Bauwerk. Nicht jedes Gebäude darf ohne Weiteres fotografiert und veröffentlicht werden, insbesondere wenn es sich um ein geschütztes Werk der Baukunst handelt. Die sogenannte Panoramafreiheit erlaubt das Fotografieren von Gebäuden und Kunstwerken, die sich an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden und von dort aus sichtbar sind. Aus der Luft können sich jedoch andere Perspektiven ergeben, die nicht unter die Panoramafreiheit fallen.

Praktische Faustregel: Wenn Sie ein Gebäude aus der Luft so fotografieren, dass es nicht von einem öffentlichen Ort aus in gleicher Weise sichtbar wäre, sollten Sie prüfen, ob Genehmigungen des Eigentümers oder Urhebers erforderlich sind.

4. Flugverbotszonen und Genehmigungen

Die besten Aufnahmen nützen nichts, wenn Sie in einer verbotenen Zone fliegen. Deutschland hat eine Vielzahl von Flugbeschränkungen und -verboten, die Sie unbedingt beachten müssen.

4.1. Generelle Flugverbotszonen

Zu den wichtigsten Flugverbotszonen gehören:

  • Flughäfen und Flugplätze: Ein Bereich von 1,5 km um die Begrenzung von Flugplätzen ist in der Regel tabu.
  • Krankenhäuser, Justizvollzugsanstalten, militärische Anlagen: Über und in der Nähe solcher Einrichtungen ist der Drohnenflug untersagt.
  • Naturschutzgebiete, Nationalparks: Hier sind Drohnenflüge oft komplett verboten oder stark eingeschränkt.
  • Menschenansammlungen: Das Fliegen über Menschenansammlungen ist in der Open Category grundsätzlich untersagt.
  • Unfälle, Katastrophenorte: Hier gilt ein absolutes Flugverbot.
  • Wohngebiete: Mit Drohnen über 250 Gramm oder mit bestimmten Sensoren (z.B. Zoom-Kameras) ist das Überfliegen von Wohngebieten eingeschränkt oder verboten.

Nutzen Sie unbedingt eine aktuelle Drohnen-App (z.B. DFS DrohnenApp) zur Planung Ihrer Flüge, um Flugverbotszonen zu identifizieren.

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Weitere Details finden Sie hier: Drohne Flugverbotszonen: Wo darf ich in Deutschland fliegen?

4.2. Genehmigungspflichtige Flüge

Manchmal ist ein Flug in einer bestimmten Zone oder unter bestimmten Bedingungen nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Dies kann der Fall sein, wenn Sie:

  • In der Nähe von Flugverbotszonen fliegen möchten.
  • Nachts fliegen wollen (benötigt spezielle Ausrüstung und ggf. Genehmigung).
  • Über Menschenansammlungen fliegen müssen (dann meist in der Specific Category mit Betriebsgenehmigung).
  • Für gewerbliche Zwecke fliegen und dabei von den Standardregeln abweichen.

Die Beantragung von Genehmigungen erfolgt in der Regel bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde oder dem LBA. Dies ist oft ein komplexer Prozess, der eine genaue Flugplanung und Risikobewertung erfordert.

Mehr dazu: Drohne Genehmigung beantragen: Wann & Wie in Deutschland

5. Praktische Tipps für sichere und legale Drohnen-Fotos und -Videos

Um stets auf der sicheren Seite zu sein, beherzigen Sie diese praktischen Ratschläge:

  1. Vorbereitung ist alles:

    • Drohnenführerschein: Stellen Sie sicher, dass Ihr Kompetenznachweis aktuell und für Ihre Drohne und Ihr Vorhaben ausreichend ist.
    • Registrierung: Prüfen Sie, ob Ihre Betreiber-ID am Luftfahrzeug angebracht ist.
    • Versicherung: Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Drohnen-Haftpflichtversicherung.
    • Flugplanung: Nutzen Sie eine Drohnen-App (z.B. die DFS DrohnenApp oder die integrierte App Ihrer DJI Drohne ) zur Prüfung von Flugverbotszonen und Einschränkungen.
  2. Respektieren Sie die Privatsphäre:

    • Abstand halten: Halten Sie immer ausreichend Abstand zu Personen, Gebäuden und Grundstücken.
    • Sichtkontakt: Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Drohne stets in direkter Sichtweite fliegen.
    • Einwilligung einholen: Wenn Personen erkennbar sein könnten oder Sie über privatem Grund fliegen müssen, holen Sie sich vorab eine schriftliche Einwilligung ein.
    • Aufnahmen prüfen: Schauen Sie sich Ihre Aufnahmen vor der Veröffentlichung genau an. Sind unbeteiligte Personen erkennbar? Könnten Persönlichkeitsrechte verletzt werden?
  3. Technische Hilfsmittel nutzen:

    • Geo-Fencing: Vertrauen Sie den integrierten Geo-Fencing-Systemen Ihrer Drohne, die Sie vor dem Einflug in Sperrzonen warnen.
    • Kameraeinstellungen: Nutzen Sie die Kamera Ihrer Kamera-Drohne bewusst. Zoomen Sie nicht unnötig in private Bereiche.
    • Speicherplatz: Sorgen Sie für ausreichend schnellen Speicherplatz und geladene Akkus , damit Sie nicht mitten im Flug unterbrechen müssen. Eine mobile Powerstation kann hier sehr hilfreich sein.
  4. Umgang mit Konflikten:

    • Freundlich bleiben: Sollten Sie von Anwohnern oder Passanten angesprochen werden, bleiben Sie ruhig und freundlich. Erklären Sie Ihr Vorhaben und zeigen Sie sich kooperativ.
    • Ausweichen: Wenn eine Situation eskaliert oder Sie sich unsicher fühlen, brechen Sie den Flug ab und suchen Sie das Gespräch am Boden.

Vergleichstabelle: Rechtliche Aspekte im Überblick

| Aspekt | Regelung | Konsequenz bei Verstoß Fokus-Keyword: Drohnen-Rechtliche Aspekte


Drohnen-Fotos und -Videos: Die rechtlichen Aspekte für sichere und verantwortungsvolle Aufnahmen

Die Welt aus der Vogelperspektive einfangen – Drohnen ermöglichen atemberaubende Fotos und Videos. Doch die Faszination der Luftbildfotografie birgt auch eine Reihe von rechtlichen Herausforderungen. Als angehender oder erfahrener Drohnenpilot müssen Sie die Drohnen-rechtliche Aspekte genau kennen, um nicht unwissentlich gegen Gesetze zu verstoßen und möglicherweise empfindliche Strafen zu riskieren. Dieser umfassende Leitfaden, verfasst von Ihrem erfahrenen Fluglehrer, führt Sie durch die wichtigsten Regeln und gibt Ihnen praktische Handlungsempfehlungen, damit Ihre Drohnenflüge stets gesetzeskonform und unvergesslich bleiben.

1. Die rechtliche Grundlage: EU-Drohnenverordnung und nationale Ergänzungen

Seit dem 1. Januar 2021 bildet die EU-Drohnenverordnung den europaweiten Rahmen für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten und damit auch für die Erstellung von Drohnen-Fotos und -Videos. Sie definiert, welche Voraussetzungen Sie als Fernpilot erfüllen müssen und welche Regeln für Ihre Drohne gelten. Ein grundlegendes Verständnis dieser Verordnung ist unerlässlich.

1.1. Ihre Pflichten als Drohnenbetreiber: Registrierung und Kompetenznachweise

Bevor Sie Ihre Drohne für Foto- oder Videoaufnahmen starten, müssen Sie sich als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren, sofern Ihre Drohne über eine Kamera verfügt oder mehr als 250 Gramm wiegt. Sie erhalten eine elektronische Registrierungsnummer (e-ID), die sichtbar an der Drohne anzubringen ist.

Für die meisten Drohnen, die für qualitativ hochwertige Foto- und Videoaufnahmen eingesetzt werden, benötigen Sie zudem einen entsprechenden Kompetenznachweis:

  • EU-Kompetenznachweis A1/A3: Dieser ist für Drohnen bis 250 Gramm auch über unbeteiligten Personen (A1) oder für Drohnen bis 4 kg in größerem Abstand zu Personen (A3) erforderlich.
  • A2-Fernpiloten-Zeugnis: Wenn Sie mit einer Drohne der Unterkategorie A2 (z.B. bis 4 kg) näher an unbeteiligte Personen heranfliegen möchten, ist dieses Zeugnis, das eine praktische Selbstschulung und eine Prüfung umfasst, zwingend notwendig.

Für eine detaillierte Übersicht über die Anforderungen empfehlen wir Ihnen unsere Artikel:

1.2. Die obligatorische Drohnen-Haftpflichtversicherung

In Deutschland ist eine gültige Haftpflichtversicherung für jede Drohne gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig von deren Gewicht oder dem Einsatzzweck. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die Ihre Drohne Dritten zufügen könnte. Ohne einen entsprechenden Nachweis dürfen Sie Ihre Drohne nicht in Betrieb nehmen.

Warnung

Wichtiger Hinweis: Fliegen Sie niemals ohne eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung. Ein Verstoß ist nicht nur illegal, sondern kann im Schadensfall zu existenzbedrohenden finanziellen Forderungen führen.

Einen umfassenden Vergleich der besten Tarife finden Sie hier: Drohnen-Versicherung Vergleich 2026: Tarife für Hobbypiloten

2. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte: Der Schutz der Privatsphäre bei Drohnen-Aufnahmen

Der wohl sensibelste Bereich bei der Erstellung von Drohnen-Fotos und -Videos betrifft den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte. Sobald Personen auf Ihren Aufnahmen erkennbar sind oder Sie in deren privaten Lebensbereich eindringen könnten, gelten strenge gesetzliche Bestimmungen.

2.1. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Drohnenflügen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist relevant, sobald Sie personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder speichern. Das Filmen oder Fotografieren von identifizierbaren Personen fällt unter diesen Geltungsbereich.

Grundsätze der DSGVO, die Sie beachten müssen:

  • Zweckbindung: Sie müssen einen klaren und legitimen Zweck für Ihre Aufnahmen haben.
  • Datensparsamkeit: Erfassen Sie nur die Daten, die für den festgelegten Zweck unbedingt notwendig sind.
  • Rechtmäßigkeit: Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss auf einer Rechtsgrundlage basieren, beispielsweise auf der Einwilligung der betroffenen Person.
  • Transparenz: Betroffene Personen müssen über die Datenerhebung und -verarbeitung informiert werden.

Beachten Sie, dass die DSGVO in der Regel nicht für rein persönliche oder familiäre Tätigkeiten gilt. Sobald Ihre Aufnahmen jedoch öffentlich zugänglich gemacht oder kommerziell genutzt werden sollen, ist die DSGVO zwingend zu beachten.

2.2. Das Recht am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz (KunstUrhG)

Das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) schützt das Recht jeder Person am eigenen Bild. Dies bedeutet, dass Sie Bilder, auf denen Personen erkennbar sind, in der Regel nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung veröffentlichen oder verbreiten dürfen (§ 22 KunstUrhG).

Ausnahmen von der Einwilligungspflicht (§ 23 KunstUrhG):

  • Personen der Zeitgeschichte: Aufnahmen von Prominenten oder Politikern bei öffentlichen Anlässen.
  • Personen als bloßes Beiwerk: Wenn eine Person lediglich zufällig im Bild erscheint und nicht das Hauptmotiv darstellt (z.B. eine Menschenmenge, bei der keine Einzelperson hervorgehoben wird).
  • Öffentliche Versammlungen: Aufnahmen von Personen auf Demonstrationen oder Großveranstaltungen, sofern sie nicht isoliert dargestellt werden.
  • Landschaften oder Örtlichkeiten: Bilder, bei denen die Umgebung im Vordergrund steht und Personen nur dazu dienen, den Ort zu charakterisieren.

Wichtiger Hinweis: Die Auslegung der “Beiwerk”-Regelung ist oft schwierig. Im Zweifelsfall sollten Sie immer die Einwilligung der abgebildeten Personen einholen.

2.3. Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs (§ 201a StGB)

Das Filmen oder Fotografieren aus der Luft kann schnell den geschützten, höchstpersönlichen Lebensbereich von Personen verletzen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie über Privatgrundstücke fliegen oder Aufnahmen von Wohnungen, Gärten oder anderen nicht öffentlich einsehbaren Bereichen machen.

Tipp

Praktischer Tipp: Vermeiden Sie grundsätzlich Flüge über Privatgrundstücke und stellen Sie sicher, dass Ihre Aufnahmen keine Details preisgeben, die die Privatsphäre anderer verletzen könnten – selbst wenn Sie sich in einer erlaubten Flughöhe befinden.

Ein Verstoß gegen den Schutz des persönlichen Lebensbereichs kann gemäß § 201a StGB (“Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen”) strafbar sein und mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.

Für eine tiefere Einsicht in dieses Thema lesen Sie unseren Artikel: Drohne & Datenschutz: Was Sie beim Filmen beachten musst

3. Eigentums- und Sachrechte bei Drohnen-Aufnahmen

Neben den Rechten von Personen spielen auch die Rechte an Grundstücken und Gebäuden eine wichtige Rolle bei der Erstellung von Drohnen-Fotos und -Videos.

3.1. Das Recht am Grundstück und die Lufthoheit

Das Eigentumsrecht an einem Grundstück erstreckt sich grundsätzlich auch auf den Luftraum darüber. Diese Lufthoheit ist jedoch nicht unbegrenzt. Die Rechtsprechung hat hier eine “ortsübliche Flughöhe” etabliert, ab der das Überfliegen als zulässig gilt, sofern keine Beeinträchtigung des Eigentümers vorliegt. Für Drohnenflüge liegt diese Höhe in der Regel bei über 50 Metern über Grund.

Dennoch gilt: Wenn Sie durch das Überfliegen mit Ihrer Drohne und dem Erstellen von Aufnahmen den Eigentümer stören oder dessen Privatsphäre verletzen, kann dies rechtliche Konsequenzen haben, auch wenn Sie in einer “erlaubten” Höhe fliegen.

3.2. Das Recht am Bauwerk und die Panoramafreiheit

Nicht jedes Gebäude darf ohne Weiteres fotografiert und veröffentlicht werden, insbesondere wenn es sich um ein geschütztes Werk der Baukunst handelt. Die sogenannte Panoramafreiheit erlaubt das Fotografieren von Gebäuden und Kunstwerken, die sich an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden und von dort aus sichtbar sind. Aus der Luft können sich jedoch andere Perspektiven ergeben, die möglicherweise nicht mehr unter die Panoramafreiheit fallen.

Praktische Faustregel: Fotografieren Sie ein Gebäude aus der Luft so, dass es von einem öffentlichen Ort aus nicht in gleicher Weise sichtbar wäre, sollten Sie prüfen, ob Genehmigungen des Eigentümers oder Urhebers erforderlich sind.

4. Flugverbotszonen und notwendige Genehmigungen für Drohnen-Fotos

Die schönsten Aufnahmen sind wertlos, wenn Sie dabei gegen Flugverbote verstoßen. Deutschland hat eine Vielzahl von Flugbeschränkungen und -verboten, die Sie unbedingt beachten müssen.

4.1. Generelle Flugverbotszonen, die Sie kennen sollten

Zu den wichtigsten generellen Flugverbotszonen gehören:

  • Flugplätze und Flughäfen: Ein Radius von 1,5 km um die Begrenzung von Flugplätzen ist in der Regel eine No-Fly-Zone.
  • Krankenhäuser, Justizvollzugsanstalten, militärische Anlagen: Über und in der Nähe solcher Einrichtungen ist der Drohnenflug untersagt.
  • Naturschutzgebiete, Nationalparks: Hier sind Drohnenflüge oft komplett verboten oder stark eingeschränkt.
  • Menschenansammlungen: Das Fliegen über unbeteiligten Menschenansammlungen ist in der Open Category grundsätzlich untersagt.
  • Unfallorte, Katastrophengebiete: Hier gilt ein absolutes Flugverbot.
  • Wohngebiete: Das Überfliegen von Wohngebieten ist mit Drohnen über 250 Gramm oder mit bestimmten Sensoren (z.B. Zoom-Kameras) eingeschränkt oder verboten.

Verwenden Sie unbedingt eine aktuelle Drohnen-App (z.B. die DFS DrohnenApp) zur Planung Ihrer Flüge, um Flugverbotszonen frühzeitig zu erkennen. Moderne Drohnen wie die

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Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Drohne Flugverbotszonen: Wo darf ich in Deutschland fliegen?

4.2. Wann eine Genehmigung für Drohnen-Fotos erforderlich ist

In bestimmten Fällen ist ein Drohnenflug oder die Erstellung von Aufnahmen nur mit einer speziellen Ausnahmegenehmigung möglich. Dies kann der Fall sein, wenn Sie:

  • In der Nähe von Flugverbotszonen fliegen möchten.
  • Nachts fliegen wollen (benötigt spezielle Beleuchtung und oft eine Genehmigung).
  • Über Menschenansammlungen fliegen müssen (dies erfordert meist eine Betriebsgenehmigung in der Specific Category).
  • Für gewerbliche Zwecke fliegen und dabei von den Standardregeln abweichen.

Die Beantragung von Genehmigungen erfolgt in der Regel bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde oder dem LBA. Dies ist oft ein komplexer Prozess, der eine genaue Flugplanung und Risikobewertung erfordert.

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel: Drohne Genehmigung beantragen: Wann & Wie in Deutschland

5. Praktische Checkliste für sichere und legale Drohnen-Fotos und -Videos

Um stets auf der sicheren Seite zu sein und die rechtlichen Aspekte bei Drohnen-Fotos zu beachten, befolgen Sie diese praktische Checkliste:

  1. Vollständige Vorbereitung vor jedem Flug:

    • Kompetenznachweis: Stellen Sie sicher, dass Ihr Drohnenführerschein gültig und für Ihr Flugvorhaben ausreichend ist.
    • Betreiber-ID: Überprüfen Sie, ob Ihre e-ID korrekt und sichtbar an Ihrer Drohne angebracht ist.
    • Versicherung: Prüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Drohnen-Haftpflichtversicherung.
    • Flugplanung: Nutzen Sie eine aktuelle Drohnen-App (z.B. DFS DrohnenApp) zur genauen Prüfung von Flugverbotszonen und temporären Flugbeschränkungen (NOTAMs).
  2. Respektieren Sie Privatsphäre und Eigentum:

    • Abstand halten: Halten Sie stets ausreichend Abstand zu Personen, Gebäuden und privaten Grundstücken.
    • Sichtkontakt: Fliegen Sie Ihre Drohne immer in direkter Sichtweite (VLOS).
    • Einwilligung: Holen Sie, wenn Personen erkennbar sein könnten oder Sie über privatem Grund fliegen müssen, vorab eine schriftliche Einwilligung ein.
    • Aufnahmen prüfen: Begutachten Sie Ihre Aufnahmen vor der Veröffentlichung kritisch. Sind unbeteiligte Personen erkennbar? Könnten Persönlichkeitsrechte oder der höchstpersönliche Lebensbereich verletzt werden?
  3. Nutzen Sie technische Hilfsmittel sinnvoll:

    • Geo-Fencing: Vertrauen Sie den integrierten Geo-Fencing-Systemen Ihrer Drohne, die Sie vor dem Einflug in Sperrzonen warnen.
    • Kameraeinstellungen: Setzen Sie die Kamera Ihrer Kamera-Drohne bewusst ein. Vermeiden Sie unnötiges Zoomen in private Bereiche. Ein ND-Filterset kann bei hellen Lichtverhältnissen helfen, die Belichtung zu optimieren, ohne die Blende zu schließen und somit eine geringere Schärfentiefe zu erzeugen.
    • Akkus und Speicher: Sorgen Sie für ausreichend geladene Akkus und schnellen Speicherplatz . Eine mobile Powerstation ist ideal, um Ihre Ausrüstung unterwegs zu laden.
  4. Professioneller Umgang mit Situationen:

    • Kommunikation: Sollten Sie von Anwohnern oder Passanten angesprochen werden, bleiben Sie ruhig und freundlich. Erklären Sie Ihr Vorhaben und zeigen Sie sich kooperativ.
    • Flugabbruch: Wenn eine Situation eskaliert oder Sie sich unsicher fühlen, brechen Sie den Flug ab und suchen Sie das Gespräch am Boden.

FAQ-Bereich: Häufig gestellte Fragen zu Drohnen-Fotos und -Videos

Darf ich Drohnen-Fotos von fremden Häusern machen?
Nein, in der Regel nicht ohne Weiteres. Das Fotografieren von Häusern aus der Luft kann das Eigentumsrecht und den höchstpersönlichen Lebensbereich der Bewohner verletzen, insbesondere wenn die Aufnahmen Details aus dem privaten Bereich zeigen. Die Panoramafreiheit gilt nur für Aufnahmen von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen.
Benötige ich eine Genehmigung, um mit meiner Drohne Videos in einem Park zu drehen?
Es kommt darauf an. Wenn der Park eine öffentliche Grünfläche ist und Sie keine Menschenansammlungen überfliegen oder in die Privatsphäre eindringen, ist es oft ohne zusätzliche Genehmigung möglich. Handelt es sich jedoch um ein Naturschutzgebiet oder eine private Parkanlage, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Prüfen Sie immer die örtlichen Bestimmungen und Drohnen-Apps.

Redaktion

Aktiver Drohnen- und FPV-Pilot, der den EU-Drohnenführerschein selbst absolviert hat. Christoph erklärt das Drohnenrecht verständlich und praxisnah für alle Piloten.

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